Der Bayerische Verfassungsschutzbericht nennt Wirtschaftsspionage regelmäßig als eine der größten Bedrohungen für den deutschen Unternehmensstandort. Betroffen sind dabei nicht nur DAX-Konzerne, sondern vor allem mittelständische Firmen mit spezialisiertem Know-how. Eine Maschinenbaufirma in Landsberg am Lech, ein Logistikdienstleister im Lech-Umland, ein Planungsbüro mit Spezialsoftware: Sie alle verfügen über Informationen, die für Konkurrenten oder ausländische Nachrichtendienste interessant sein können. Und sie schützen sich im Durchschnitt deutlich schlechter als Großunternehmen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz schätzt den jährlichen Schaden durch Spionage und Sabotage in der deutschen Wirtschaft auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf den Diebstahl von Gesprächen: aus Konferenzräumen, Büros, Fahrzeugen, aber auch aus Hotelzimmern, in denen Geschäftsreisende übernachten.
Moderne Wanzen sind so klein, dass sie in Steckdosen, Rauchmeldern oder sogar in Kugelschreibern verschwinden. GSM-basierte Abhörgeräte bauen über das Mobilfunknetz eine dauerhafte Verbindung auf und können Monate lang unentdeckt bleiben, solange die Batterie oder eine externe Stromversorgung vorhanden ist. Optische Mikrofone, die Vibrationen an Fensterscheiben auslesen, brauchen gar keine physische Präsenz im Raum. Wer glaubt, ein unbefugter Zutritt zu den eigenen Räumlichkeiten sei ausgeschlossen, unterschätzt die Möglichkeiten erfahrener Akteure.
Besonders gefährdet sind Besprechungsräume, Geschäftsführerbüros und Bereiche, in denen externe Besucher empfangen werden. Reinigungskräfte, Techniker, Handwerker: Sie alle haben legitimen Zugang zu sensiblen Räumen und stehen selten unter demselben Verdacht wie direkte Mitarbeiter. Genau das nutzen professionelle Angreifer aus.
Eine seriöse technische Überprüfung, im Fachjargon TSCM (Technical Surveillance Countermeasures) genannt, folgt einem definierten Ablauf. Zunächst erfolgt eine Risikoanalyse: Welche Räume werden für vertrauliche Gespräche genutzt? Wer hatte in den vergangenen Wochen Zugang? Gibt es konkrete Anhaltspunkte für eine Kompromittierung? Erst auf dieser Grundlage wird die eigentliche Suche geplant.
Für Unternehmen im Großraum Augsburg und Landsberg bieten spezialisierte Dienstleister genau diese Leistungen an. Wer nach einem qualifizierten Anbieter sucht, findet unter Lauschabwehr Landsberg am Lech einen regionalen Anlaufpunkt, der auf technische Gegenmaßnahmen für Unternehmen ausgerichtet ist. Die eigentliche Überprüfung eines mittelgroßen Konferenzraums dauert in der Regel zwischen vier und acht Stunden und kombiniert Frequenzscanning, nichtlinearen Verbindungsdetektor (NLJD) sowie physische Inspektion aller Einbauten.
Kosten für eine solche Begehung liegen je nach Objektgröße und Aufwand zwischen 800 und mehreren tausend Euro. Das klingt zunächst hoch, relativiert sich jedoch schnell: Ein einziger abgehörter Verhandlungstermin kann einen Auftragsverlust im sechsstelligen Bereich bedeuten.
Das unerlaubte Abhören ist in Deutschland nach § 201 Strafgesetzbuch strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Doch die praktische Strafverfolgung scheitert häufig daran, dass die Tat nicht bemerkt wird oder die Täter im Ausland sitzen. Der rechtliche Schutz allein reicht deshalb nicht aus. Unternehmen müssen selbst aktiv werden, um Angriffe zu erkennen und zu unterbinden.
Dabei gilt es auch, den Datenschutz im Blick zu behalten. Wer eine eigene technische Überprüfung in Auftrag gibt oder Aufzeichnungsgeräte zu Testzwecken einsetzt, bewegt sich in einem regulierten Bereich. Mitarbeitende müssen über Maßnahmen informiert werden, die sie betreffen könnten. Eine enge Abstimmung mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist hier unerlässlich.
Technik allein schützt nicht. Mindestens ebenso wichtig ist ein klares Regelwerk dafür, wie vertrauliche Gespräche im Unternehmen stattfinden dürfen. Folgende Maßnahmen lassen sich ohne großen Aufwand einführen:
Diese organisatorischen Maßnahmen kosten kaum Geld, senken aber das Risiko erheblich. Sie setzen allerdings voraus, dass die Unternehmensführung das Thema ernst nimmt und entsprechende Richtlinien verbindlich kommuniziert.
Es gibt keine universelle Antwort, aber einige Faustregeln. Unternehmen mit regelmäßigen Verhandlungen über Patente, Lieferverträge oder Fusionen sollten mindestens einmal pro Quartal eine Überprüfung der zentralen Besprechungsräume veranlassen. Nach Renovierungen oder Umbauten ist eine Kontrolle obligatorisch, denn Handwerker hatten dabei unbeaufsichtigten Zugang zu Hohlräumen, Steckdosen und Deckenverkleidungen.
Wer sich grundlegend mit dem Thema vertraut machen möchte, findet auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik umfangreiche Leitfäden zur IT- und Kommunikationssicherheit für Unternehmen, die auch organisatorische Aspekte der physischen Sicherheit abdecken.
Wirtschaftsspionage ist kein abstraktes Problem großer Konzerne. Gerade Mittelständler in wirtschaftsstarken Regionen wie dem Lech-Raum sind attraktive Ziele, weil sie oft spezialisiertes Wissen besitzen, aber seltener über professionelle Sicherheitsstrukturen verfügen. Eine technische Überprüfung durch einen qualifizierten Anbieter ist dabei kein Luxus, sondern eine vernünftige Investition in den Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Verhandlungspositionen und Kundenvertrauen. Wer einmal erlebt hat, dass ein Wettbewerber in einer Ausschreibung Details kannte, die nur intern besprochen wurden, denkt in dieser Frage selten ein zweites Mal nach.